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  Warum Datenschutz?
Datenschutz  

Beim Datenschutz stehen anders, als der Betriff zunächst vermuten lässt, nicht die Daten im Vordergrund, sondern die Personen, über die Informationen (Daten) verarbeitet werden. Rechtlicher Ausgangspunkt ist das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.
Die Regeln des Datenschutzes sind im Datenschutzgesetzt 2000 (DSG) festgeschrieben. Das Grundrecht auf Datenschutz leitet sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention ab und steht im Rang einer Verfassungsbestimmung:
Jedermann hat, insbesondere auch im Hinblick auf die Achtung seines Privat und Familienlebens, Anspruch auf Geheimhaltung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, soweit ein schutzwürdiges Interesse daran besteht. §1 DSG 2000).

Eingriffe durch staatliche Behörden dürfen nur auf Grund von Gesetzen, die aus in der Europäischen Menschenrechtskonvention genannten Gründen wie der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingeschränkt werden. Es muss Garantien für den Schutz der Geheimhaltungsinteressen der Betroffenen geben.

 

Recht auf Datenschutz
Verwendung von Daten
 
 
 
 
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Datenschutz, Datensicherheit, Recht auf Privatsphäre,

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