Datenschutz |
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Bei der Ermittlung von Daten muss Auskunft gegeben werden über den
Zweck der Datenverwendung sowie über Namen und Adresse des
Auftraggebers. Mit diesen Informationen können Sie jederzeit den in
Erfahrung bringen wer, welche
Daten, zu welchen Zweck über Sie sammelt und an
wem die Daten gehen.
Daten
- dürfen nur auf rechtmäßige Weise verwendet werden
- dürfen nur für festgelegte, eindeutige
und rechtmäßige Zwecke ermittelt werden und müssen für
diesen Zweck auch unbedingt erforderlich sein
- dürfen für keine anderen Zwecke weiter
verwendet werden,
- müssen sachlich richtig sein und wenn
nötig auf den neuesten Stand gebracht werden
- dürfen nur solange aufbewahrt werden, als
dies für den Zweck, für den sie ermittelt wurden, nötig ist.
Tipp: Am besten geschützt sind Daten, die nicht preisgegeben
werden. Mit ihnen kann kein Missbrauch betrieben werden. Daher
sollten Sie bei Fragebögen, Gewinnspielen und dergleichen die
AGB und die Datenschutzer-klärung lesen. Wenn nicht vorhanden
oder nicht verständlich, nehmen Sie besser Abstand davon.
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