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Datenschutz  
Bei der Ermittlung von Daten muss Auskunft gegeben werden über den Zweck der Datenverwendung sowie über Namen und Adresse des Auftraggebers. Mit diesen Informationen können Sie jederzeit den in Erfahrung bringen wer, welche Daten, zu welchen Zweck über Sie sammelt und an wem die Daten gehen.

Daten
  • dürfen nur auf rechtmäßige Weise verwendet werden
  • dürfen nur für festgelegte, eindeutige und rechtmäßige Zwecke ermittelt werden und müssen für diesen Zweck auch unbedingt erforderlich sein
  • dürfen für keine anderen Zwecke weiter verwendet werden,
  • müssen sachlich richtig sein und wenn nötig auf den neuesten Stand gebracht werden
  • dürfen nur solange aufbewahrt werden, als dies für den Zweck, für den sie ermittelt wurden, nötig ist.

Tipp: Am besten geschützt sind Daten, die nicht preisgegeben werden. Mit ihnen kann kein Missbrauch betrieben werden. Daher sollten Sie bei Fragebögen, Gewinnspielen und dergleichen die AGB und die Datenschutzer-klärung lesen. Wenn nicht vorhanden oder nicht verständlich, nehmen Sie besser Abstand davon.

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